Das Sudetenland

Karte der Sudetenländer (Quelle: http://www.sudeten-bayreuth.de)
Karte der Sudetenländer (Quelle: http://www.sudeten-bayreuth.de)

Die Wurzeln des VdSt Sudetia - an den früheren deutschen Hochschulorten in Brünn und Prag - verpflichten uns zur Arbeit für unsere alte Heimat, das Sudetenland. Besonderes Augenmerk gilt der Aufklärung und dem Gedenken an das nach dem 2. Weltkrieg erlittene Leid durch Vertreibung der Sudetendeutschen sowie der geistigen und finanziellen Unterstützung der deutschsprachigen Minderheiten in den Sudetengebieten. Das Wissen unserer aus dem Sudetenland vertriebenen Bundesbrüder über Kultur und Lebensweise soll nicht vergessen werden. Die aus der Vergangenheit gezogenen Lehren seien uns Mahnung die begangenen Fehler in einem modernen Europa nicht zu wiederholen. 

 

 

 

Vom Ende der Monarchie bis zur Vertreibung nach dem 2. Weltkrieg

 

Bis 1918 (de iure sogar bis 1919) gehörten die Sudetendeutschen dem österreichisch-ungarischen Habsburgerreich an. Das Ende des Ersten Weltkriegs 1918, brachte die Zerschlagung des österreichisch-ungarischen Vielvölkerstaates. Die rund 6,7 Millionen Tschechen forderten einen eigenen Staat, dem auch die industriereichen Siedlungsgebiete der Sudetendeutschen angehören sollten. 

Nach der Ausrufung der Tschechoslowakischen Republik (CSR) am 28. Oktober 1918 forderten die Sudetendeutschen unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker den Verbleib ihrer Heimatgebiete bei dem zur Republik Deutsch-Österreich verkleinerten österreichischen Staat, der seinerseits seinen Willen zum Zusammenschluss mit dem Deutschen Reich bekundete. Im Vertrauen auf das von den Siegermächten, insbesondere von US-Präsident Wilson proklamierte Selbstbestimmungsrecht leisteten die Sudetendeutschen nur geringen Widerstand gegen die Besetzung ihres Landes durch tschechisches Militär (31.10.1918 - 28.1.1919). Es kam im Zuge dieser Ereignisse zu friedlichen Demonstrationen der Sudetendeutschen in allen Teilen des Sudetenlandes - am Dienstag, den 4. März 1919. Die Sudetendeutschen forderten den Verbleib bei Deutschösterreich anstatt des Verbleibs bei dem tschechoslowakischen Staat. Diese Versammlungen wurden von den tschechischen Behörden blutig aufgelöst -  dabei kamen auf Seiten der sudetendeutschen Demonstranten 54 Menschen ums Leben und bereits am 3. März gab es 4 weitere Todesopfer. 

Obwohl die Gründung der CSR angesichts der beschriebenen Ereignisse in scharfem Gegensatz zu den Sudetendeutschen erfolgte, unterstützten sie bei den Wahlen der zwanziger und frühen dreißiger Jahren mit großer Mehrheit die staatsbejahenden (sog. "aktivistischen") Parteien. Diese waren zeitweilig sogar an der Regierung beteiligt und stellten einzelne Minister, konnten aber dennoch nicht eine systematische, gegen die Sudetendeutschen gerichtete Assimilierungs- und Entnationalisierungspolitik verhindern. Eine Schlüsselrolle bei dieser tschechischen Verweigerungspolitik gegen alle deutschen Ausgleichversuche spielte wiederum Edvard Benes (1918-1935 Außenminister, 1935-1938 Staatspräsident), der dann später, ab etwa 1940, vom Exil aus die Vertreibung der Sudetendeutschen diplomatisch und organisatorisch vorbereitete. Entgegen dem Versprechen Benes von 1919, aus der Tschechoslowakei eine Art zweite Schweiz zu machen, begann die tschechoslowakische Staatsführung alsbald eine offen anti-sudetendeutsche Politik: 

  • Systematische Zurücksetzung der deutschen Sprache und Kultur durch die Beschränkung des deutschen Schulwesens und Tschechisch als bevorzugter Amtssprache, 
  • Verdrängung der Deutschen aus dem öffentlichen Dienst und aus den staatlichen bzw. von Staatsaufträgen abhängigen Betrieben, 
  • Benachteiligung der deutschen Wirtschaft in vielen Bereichen, 
  • Beschneidung der deutschen Selbstverwaltung in Gemeinden und Bezirken. 

Eine Folge dieser Politik war, dass Mitte der dreißiger Jahre die Arbeitslosigkeit im Sudetenland etwa fünfmal höher war als in den tschechischen Landesteilen. Praktisch die gesamte Wirtschafts- und Kulturpolitik stand im Dienste der Idee, den Staat zu „tschechisieren“ und aus dem fiktiven einen tatsächlichen Nationalstaat zu machen. Insbesondere die Umsetzung der Bodenreform Anfang der 20er Jahre und die Verdrängung der Deutschen durch Tschechen im Staatsdienst liefen im Ergebnis auf eine tschechische Siedlungspolitik im Sudetenland hinaus.

Bald nach 1919 erhielten alle Orte im Sudetenland tschechische Namen. Die meisten hatten zwar bereits seit Jahrhunderten auch einen tschechischen Namen (ebenso wie sehr viele Orte Innerböhmens auch einen deutschen Namen hatten und haben), nun wurde noch dem letzten Dorf ein neu erfundener tschechischer Namen verpasst.

 

Entwicklung bis zum Beginn des 2. Weltkriegs

Die antideutsche Politik in der Tschechoslowakei seit Ende des Ersten Weltkrieges, führte allmählich zu einer tiefen Entfremdung zwischen den Sudetendeutschen und dem tschechoslowakischen Staat. Insbesondere führte sie dazu, dass die staatsbejahenden sudetendeutschen Parteien (Sozialdemokraten, Christlich-Soziale und Bund der Landwirte) ihren Wählern gegenüber vollständig bloßgestellt wurden. Bei den Parlamentswahlen von 1935 kam es schließlich zum Erdrutschsieg der neugegründeten Sudetendeutschen Partei (SdP) unter Führung von Konrad Henlein. Das zentrale Ziel der SdP war die Durchsetzung der vollen staatsrechtlichen und politischen Gleichstellung der Sudetendeutschen mit den Tschechen und Slowaken in Form einer territorialen Autonomie. Zumindest bis zum November 1937 wurde die territoriale Integrität der CSR von der SdP nicht in Frage gestellt, wobei zu betonen ist, dass das Streben nach friedlichen Grenzänderungen damals völkerrechtlich ebenso zulässig war wie 1919 und wie heute. 

Der sudetendeutsch-tschechische Gegensatz hat sich schließlich im Laufe des Jahres 1938 infolge des äußeren Drucks Adolf Hitlers bis zur so genannten Sudetenkrise im September weiter zugespitzt. Zu diesem Zeitpunkt forderten England und Frankreich von der Tschechoslowakei die Abtretung der sudetendeutschen Gebiete an das Deutsche Reich, nachdem Hitler andernfalls mit Krieg gedroht hatte. Die Westmächte fühlten sich zum damaligen Zeitpunkt aber für einen Krieg gegen Hitler noch nicht ausreichend gerüstet. Sie sahen sich auch psychologisch kaum imstande, in einen Krieg "gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker" zu ziehen, nachdem der erste Weltkrieg ausdrücklich für dieses Recht geführt worden war und damals jeder wusste, dass dieses Recht den  Sudetendeutschen 1918/19 vorenthalten worden war. Vielleicht hofften sie auch, mit der Erfüllung der angeblich letzten Forderung Hitlers einen großen Krieg ganz verhindern zu können. 

Im Grunde genommen standen die Westmächte vor demselben Dilemma wie bei der Rückgliederung des Saarlandes (1935), bei der Besetzung des Rheinlandes (1936) und beim Anschluss Österreichs (März 1938): Sie mussten entweder das Selbstbestimmungsrecht der Völker oder aber den Grundsatz, dass man einer aggressiven Diktatur möglichst frühzeitig entgegentreten muss, missachten. Und sie wussten, dass dieses Dilemma zu einem guten Teil selbstverschuldet war, weil die Machtergreifung der Nazis ohne die Ungerechtigkeiten der Pariser Vorortverträge - sprich eben die vielfache Missachtung des Selbstbestimmungsrechts - kaum denkbar gewesen wäre.

Im Zuge dieser Entwicklung kam es zum Münchner Abkommen. Unter Vermittlung des italienischen Diktators Benito Mussolini, den Hermann Göring eingeschaltet hatte, gaben der britische Premierminister Neville Chamberlain und der französische Ministerpräsident Édouard Daladier mit dem Abkommen dem Diktator Adolf Hitler ihre Zustimmung zur Eingliederung des Sudetenlandes, dessen Bevölkerung überwiegend deutschsprachig war (vgl. Provinz Deutschböhmen sowie Sudetenland (Provinz)) und den staatlichen Anschluss an den übrigen deutschen Sprachraum – wie vor dem Ersten Weltkrieg – mehrheitlich wünschte. 

Eine Folge des Abkommens war, dass ein großer Teil der seit 1919 im Sudetenland angesiedelten Tschechen dieses in kurzer Zeit verlassen musste. Einschließlich der Soldaten verließen bis zu 400.000 Tschechen das Grenzgebiet. Ebenso mussten einige Sudetendeutsche in umgekehrter Richtung das innerböhmische bzw. innermährische Gebiet verlassen. Grundlage dieses doppelten Rückwanderungsprozesses - der unbestreitbar zunächst Formen einer Flucht hatte - war der Vertrag über Staatsangehörigkeits- und Optionsfragen vom November 1938. Die Umsetzung des Münchner Abkommens wurde von einer internationalen Kommission unter britischem Vorsitz vor Ort überwacht und verlief auf beiden Seiten geordnet und fast ausnahmslos ohne Gewaltanwendung.

 

Die Beneš-Dekrete

Zwischen dem 21.8.1940 und dem 28.10.1945 wurden von Edvard Beneš, der das Amt des tschechoslowakischen (Exil-) Präsidenten beanspruchte, insgesamt 143 „Dekrete“ erlassen. Etwa fünfzehn von ihnen haben die Entrechtung und Enteignung der Deutschen und Magyaren in der Tschechoslowakei zum Gegenstand und sind völkerrechtswidrig. Die Dekrete führten zur Legitimierung der Vertreibung von rund 3 Millionen Sudetendeutschen und der damit einhergehenden Todesopfer und Enteignungen. 

Die Dekrete wurden am 28.3.1946 von der tschechoslowakischen Provisorischen Nationalversammlung rückwirkend gebilligt und haben seitdem in der Tschechoslowakei und heute in der Tschechischen Republik Gesetzeskraft. Die Absurdität besteht darin, dass diese „Nationalversammlung“ nicht gewählt, sondern selbst aufgrund eines Beneš-Dekrets einberufen worden war.

Die wichtigsten der Dekrete:

  • Die Enteignungsdekrete Nr. 12 (21.6.1945) und 108 (25.10.1945);
  • das „Große Retributionsdekret“ Nr. 16 vom 19.6.1945, das unter anderem die Schaffung so genannter „außerordentlicher Volksgerichte“ vorsah. Bereits eine einfache Funktion in der Sudetendeutschen Partei konnte danach mit 5 bis 20 Jahren Kerker bestraft werden. Von diesen Gerichten wurden allein 475 Todesurteile gegen Deutsche/Sudeten-deutsche ausgesprochen und auch vollstreckt. Die meisten dieser Urteile sind als Justizmorde anzusehen; 
  • die Dekrete vom 17.7.1945, Nr. 27 über die Gründung des „Besiedlungsamtes“ und Nr. 28 vom 20.7.1945 über die Kolonisierung des Sudetenlandes mit „slawischen Landwirten“;
  • das Verfassungsdekret Nr. 33 vom 2.8.1945 über die Ausbürgerung der Deutschen und Ungarn;
  • zwei Dekrete über Arbeitspflicht (Nr. 71 vom 19.9.1945) und Zwangsarbeit (Nr. 126 vom 27.10.1945);
  • Dekret Nr. 122 vom 18.10.1945 über die Auflösung der deutschen Universitäten in Prag und Brünn;
  • Verfassungsdekret vom 27.10.1945 (Nr. 137) über die Inhaftierung von als staatlich unzuverlässig angesehenen Personen;
  • das so genannte „Kleine Retributionsdekret“ Nr. 138 vom 27.10.1945; über die Bestrafung von Personen, die zwar keine durch CSR-Volksgerichte (siehe oben Nr. 16) zu verfolgende Taten begangen, aber nach dem 21.5.1938 durch ungebührliches Verhalten gegen das Nationalgefühl des tschechischen Volkes öffentliches Ärgernis erregt hatten.
  • das fälschlich so genannte „Amnestiegesetz“ Nr. 115 vom 8.5.1946 (korrekt müsste es „Straffreistellungsgesetz“ heißen), mit dem praktisch alle an Deutschen und Ungarn vom 30.09.1938 bis 28.10.1945 begangenen Verbrechen für „nicht widerrechtlich“ erklärt wurden (Folge: Kein Tscheche und nur ein Slowake wurde je von einem tschechoslowakischen oder tschechischen Gericht wegen eines Vertreibungsverbrechens verurteilt);
  • Gesetz Nr. 131 vom 6.5.1948 über die Liquidierung der Deutschen Evangelischen Kirche in Böhmen, Mähren und Schlesien.

Konsequenzen der Beneš – Dekrete

Bis zur endgültigen Kapitulation Hitler-Deutschlands am 8. Mai 1945, konnten Tschechen in einigen Teilen des Landes bereits die Kontrolle erringen und es kam zu den ersten sog. „wilden Vertreibungen“ der deutschen Bevölkerung. Die öffentlichen Ansprachen Beneš’ am 12. und 16. Mai, in denen er die Entfernung der Deutschen als absolute Notwendigkeit erklärte, bildeten sodann den entscheidenden Impuls zur Intensivierung der „wilden Vertreibungen“, bei der es zu brutalen Exzessen und mörderischen Angriffen gegen Deutsche kam. Zwischen Kriegsende und der praktischen Umsetzung des Potsdamer Kommuniqués (Protokoll) sind durch diese sogenannten wilden Vertreibungen bereits an die 800.000 Deutsche – viele mussten nach Österreich – ihrer Heimat beraubt worden. Aufgrund des Beneš-Dekretes 108 wurde das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der deutschen Einwohner konfisziert und unter staatliche Verwaltung gestellt.

 

Vertreibung im Jahr 1945 – Ereignisse

Landskron/Lanškroun, 17.–21. Mai 1945: „Strafgericht“ an den deutschen Einwohnern der Stadt mit am ersten Tag 24 Ermordeten und insgesamt um die 100 Todesopfern.

Todesmarsch aus Brünn/Brno, 30.–31. Mai 1945: Vertreibung von etwa 27.000 Deutschen. Wahrscheinlich etwa 5200 Tote, davon 459 im Lager Pohořelice / Pohrlitz, etwa 250 Tote auf dem Marsch bis zur österreichischen Grenze und weitere 1.062 Tote auf dem Weg weiter nach Wien. Die meisten kamen infolge schlechter Versorgung und Krankheiten um.

Postelberg/Postoloprty und Saaz/Žatec, 31. Mai–15. Juni 1945: 1947 von einer Untersuchungskommission des tschechoslowakischen Parlaments behandelt, wobei an Ort und Stelle große Zustimmung der Bevölkerung zum Massaker (als „verdiente Vergeltung“ für die Rohheiten der Deutschen) erhoben wurde; 763 Leichen im August 1947 aus Massengräbern exhumiert und verbrannt, davon 5 Frauen und 1 Kind; insgesamt rund 2.000 Tote, ermordet von der 1. tschechoslowakischen Division unter General Spaniel (Je weniger von ihnen übrig bleiben, umso weniger Feinde werden wir haben).

Totzau/Tocov, 5. Juni 1945: 32 Ermordete. Der Ort Tocov ist nicht mehr existent.

Podersam/Podbořany, 7. Juni 1945: 68 Ermordete.

Komotau/Chomutov, 9. Juni 1945: 12 Menschen wurden im Ort getötet. Beim Todesmarsch starben weitere 70 Menschen. Im Lager Sklárna wurden 40 Menschen ermordet. Außerdem wurden einige Menschen von Soldaten aus dem Lager geholt und an einem anderen Ort ermordet. Insgesamt etwa 140 Todesopfer.

Duppau/Doupov, Juni 1945: 24 Ermordete.

Ober Moschtienitz bei Prerau/Horní Moštěnice u Přerova, Höhen Švédské šance – In der Nacht vom 18. zum 19. Juni 1945 erfolgte das Massaker von Prerau an geflüchteten Zipsern auf der Rückfahrt in ihre Heimat: 265 Ermordete, davon 71 Männer, 120 Frauen und 74 Kinder. Der älteste Ermordete war 80 Jahre alt, das jüngste Opfer war ein 8 Monate altes Baby. Sieben Menschen konnten flüchten.

Jägerndorf/Krnov; erste wilde Vertreibung am 22. Juni 1945. Fußmarsch vom Lager am Burgberg über Würbenthal, Gabel, Gabel-Kreuz, Thomasdorf, Freiwaldau, Weigelsdorf, Mährisch-Altstadt bis Grulich. Dann im offenen Eisenbahnwaggon bis Teplitz-Schönau. Anschließend wieder Fußmarsch bis zur Grenze nach Sachsen bei Geising im Erzgebirge.

Weckelsdorf, 30. Juni 1945 : Ermordung von 23 Menschen, davon 22 Deutschen

Aussig an der Elbe/Ústí nad Labem, 31. Juli 1945: etwa 80–100 Ermordete; Quellen nennen 30–700, selten sogar über 2.000 Ermordete.

Taus/Domažlice: etwa 200 Ermordete

 

„Aussiedelung“ ab 1946

Die offizielle Abschiebung der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei begann im Januar 1946. Während dieses Jahres wurden rund 2.256.000 Menschen ausgesiedelt, Großteils nach Deutschland, zu einem kleinen Teil auch nach Österreich. Ausgenommen von der Abschiebung waren lediglich Personen, die unter Zugrundelegung der als „Beneš-Dekrete“ bezeichneten Präsidialdekrete unentbehrliche Facharbeiter oder nachweislich Gegner und Verfolgte des Nationalsozialismus gewesen waren, wie z. B. sozialdemokratische oder kommunistische Widerstandskämpfer. 

 

Todesopfer der deutschen Bevölkerung durch die Vertreibung 

In der Heimatortskartei (HOK) für Sudetendeutsche in Regensburg sind die Namen und Heimatadressen von 225.133 Sudetendeutschen (Stand September 1999) mit völlig ungeklärtem Schicksal dokumentiert. Manche von ihnen mögen ohne Wissen der HOK in der Heimat oder in der DDR überlebt haben, der größere Teil dieser Vermissten sind aber Vertreibungsopfer. Die 19.542 nachweislich Umgekommenen (Stand 1965, diese Zahl wurde leider seither nicht fortgeschrieben) sind in dieser Zahl noch nicht enthalten. Die HOK ist keine Institution eines Vertriebenenverbandes. Ihr Träger ist die Caritas, ihr Auftrag ist in erster Linie die Familienzusammenführung. Die HOK ist aber auch eine amtlich anerkannte Auskunftsstelle und wird deswegen vom Bundesinnenministerium institutionell gefördert. Jedenfalls bestätigen die Daten der HOK, die die Grundlage der sog. "Gesamterhebung zur Klärung des Schicksals der deutschen Bevölkerung in den Vertreibungsgebieten" von 1965 bilden, sehr gut die bis dahin vorliegenden statistischen Untersuchungen, insbesondere die des Statistischen Bundesamtes von 1958. Damals wurden die Vertreibungsverluste der Deutschen aus der Tschechoslowakei mit 273.000 beziffert (aber einschließlich der Kriegsverluste unter Zivilisten), davon 250.000 Sudetendeutsche und 23.000 Karpatendeutsche.

Nimmt man die Daten der Sudetendeutschen mit vollkommen ungeklärtem Schicksal der HOK und der bestätigten Todesfälle durch die Vertreibung nach Stand 1965, kann man von einem ungefähren Wert von 270.000 Todesopfern durch die Vertreibung ausgehen. Durch die politische Einflussnahme auf die Statistiken zu den Todesopfern bzw. Vertriebenen, ist es mitunter sehr schwierig eine tatsächliche Anzahl der Todesopfer und Vertriebenen festzustellen.

 

 

Quellen: 

Sudetendeutsche Landsmannschaft Österreich

Heimatortskartei für Sudetendeutsche in Regensburg

Zeitzeugenaufzeichnungen

Wikipedia

 

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